Versicherungslexikon

Abgeltungsteuer
Ab 01.01.2009 unterliegen Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Erträge, die während der Aufschubzeit (Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn einer Rentenversicherung und dem Rentenbeginn) einer Rentenversicherung entstehen, bleiben dagegen steuerfrei, wenn später die Rente in Anspruch genommen wird.
 
Abgeltungsteuer
Ab 1.1.2009 wird in Deutschland die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt. Hierbei insbesondere auf Zinserträge (z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren, Bankanlagen, Investmentfonds, Zertifikaten) und Dividenden (z.B. aus Aktien oder Investmentfonds).
Ebenso unterliegen neu auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften der Abgeltungsteuer. Die damit bisher geltende Steuerfreiheit bei einer Veräußerung nach einem Jahr Haltefrist (Spekulationsfrist) entfällt damit. Ein Bestandsschutz gilt nur für Käufe vor dem 1.1.2009.
Die Bemessungsgrundlage bilden die Bruttoerträge, die um den Sparer-Pauschbetrag (801 EUR (Ledige) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete)) gekürzt werden. Ein weitergehender Werbungskostenabzug bzw. Abzug von tatsächlichen Werbungskosten ist nicht mehr möglich.

Die Abgeltungsteuer bedeutet grundsätzlich die Abgeltung der persönlichen und individuellen Steuerpflicht. Sofern der individuelle Steuersatz allerdings unter 25 % liegt, besteht die Möglichkeit, über die Veranlagung zur Einkommensteuer einen Teil der von den Kapitalerträgen einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten Abgeltungsteuer zurück zu fordern.

Lebens- und Rentenversicherungen behalten ihre steuerlichen Vorteile bei Vorliegen der schon heute gültigen Voraussetzungen. Insbesondere die fondsgebundenen Versicherungen haben somit zukünftig deutliche Vorteile gegenüber Fonds- oder Aktiensparplänen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die Erträge aus einer Ansparphase durch die Abgeltungsteuer nicht aufgegriffen.
 
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert (aRw) ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er ist der dynamische Faktor in der Rentenformel und bestimmt somit maßgeblich die Höhe der Rente.

Er beträgt ab dem 01.07.2011 27,47 EUR (alte Bundesländer) und 24,37 EUR (neue Bundesländer) und gilt voraussichtlich bis zum 30.06.2012.

Beitragsanpassung
Die Kalkulationsgrundlagen zur Beitragsberechnung entstammen aktuellen Statistiken über Höhe und Entwicklung der Gesundheitskosten und über die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Leistungsausgaben des Versicherers können sich jedoch wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Der Versicherer vergleicht daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.

Um die Beitragserhöhungen im Versichertenbestand abzumildern, werden z.T. Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung verwendet und zwar in der Weise, dass sie als Einmalbeitrag der Alterungsrückstellung des angepassten Tarifs zugeführt werden. So wird erreicht, dass die Beitragserhöhung einen bestimmten Prozentsatz bzw. einen bestimmten festen Betrag nicht überschreitet.

Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt ist derjenige, dem die Leistung im Versicherungsfall zufließen soll. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht bedarf es für jede spätere Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung ist der Träger der betrieblichen Altersversorgung ein Lebensversicherer, bei dem vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung (als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht) auf das Leben des Arbeitnehmers bzw. seiner Angehörigen abgeschlossen wird. Hinsichtlich der Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder als von beiden (Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung) finanziert.
 
 
 

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