Lebensversicherer müssen Garantiezins 2012 senken

Das Bundesfinanzministerium hat den Garantiezins für kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen ab 1.1.2012 auf 1,75 Prozent p.a. gesenkt. Für Policen, die nach dem 1.1.2007 und vor dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden bzw. werden, liegt dieser Garantiezins bei 2,25 Prozent p.a. auf den Sparanteil der Beiträge.

 

Warum Absenkung des Garantiezinssatzes ?
Unter dem Höchstrechnungszinssatz,
versteht man denjenigen Zinssatz, mit dem der Sparanteil der Prämie maximal verzinst werden darf, um die garantierten Versicherungsleistungen zu erhalten. Eine höhere Zinssatzgröße dürfen die Versicherungsunternehmen ihren Kunden nicht garantieren. Dieser Höchstrechnungszinssatz gilt für alle klassischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Denn diese Anleihen bilden die Grundlage für den Garantiezins. Versicherungsgesellschaften sind in diesem Punkt gezwungen, vorsichtig zu kalkulieren. Die Festsetzung des Garantiezinssatzes erfolgt durch das Bundesfinanzministerium.

 

Newsletter


Joomla : AFS Finanz